Kosten

Die Berechnung der Honorarleistungen für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder gesetzlich Versicherte mit entsprechender Zusatzversicherung werden nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt.

Einige private Krankenversicherungen erstatten die Therapiekosten ganz oder teilweise.

Von den gesetzlichen Krankenversicherungen werden Heilpraktikerkosten nur in seltenen Ausnahmen übernommen.

Für Selbstzahler sind die Therapiekosten steuerlich absetzbar. Preisabsprachen sind hier möglich.

Kontaktieren Sie mich ganz unverbindlich, mögliche Kosten werde ich mit Ihnen im Vorfeld individuell besprechen.